FÜR GEWERBLICHE AUFTRAGGEBER · STAND 2026-09-09

Projektbedingungen

Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn sie im konkreten Angebot einbezogen werden und dem Auftraggeber vor Annahme vorliegen. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Vertragspartner und Kundenkreis Auftragnehmer ist Okan Ulus, handelnd unter Ulus-Webdesign, Rohrmühlweg 3, 92681 Erbendorf. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die für ihren Betrieb handeln. Der Auftraggeber und seine Anschrift ergeben sich aus dem Dokumentkopf.

2. Auftrag und Leistungsumfang Ein Auftrag entsteht durch Annahme eines konkreten Angebots, beispielsweise per E-Mail, oder durch beiderseitige Unterzeichnung. Bei der ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Online-Bestellung kommt der Vertrag mit erfolgreicher Anzahlung auf Grundlage des vor der Zahlung angezeigten Leistungsumfangs und Zahlungsplans zustande. Eine unverbindliche Website- oder Rückrufanfrage erteilt noch keinen Auftrag. Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Positionen, Anlagen und ausdrücklich bestätigten Änderungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Seitenzahl, Inhalte, Funktionen, Schnittstellen und Zuständigkeiten werden vor Beginn festgelegt. Hosting, Domain, Pflege, Lizenzen und Werbebudget sind nur enthalten, wenn ausdrücklich aufgeführt. Wiederkehrende Kosten sind gesondert zu vereinbaren.

3. Inhalte und Mitwirkung Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Texte, Bilder, Betriebsangaben und erforderlichen Zugänge vollständig bereit. Er informiert über erforderliche Einwilligungen und Nutzungsrechte und stellt nur Inhalte bereit, die für die vereinbarte Verwendung genutzt werden dürfen. Rechtstexte und branchenspezifische Pflichtinformationen müssen vom Auftraggeber bereitgestellt oder fachlich freigegeben werden. Zugangsdaten werden über einen vereinbarten geschützten Weg übermittelt.

4. Zeitplan Die Umsetzung erfolgt in den Phasen Entwurf, Entwurfsfreigabe und fertige Vorschau. Den verbindlichen Zeitplan bestätigen die Parteien nach Prüfung der Anfrage, Klärung des Auftrags und vollständigem Eingang der vereinbarten Inhalte und Zugänge. Allgemeine Zeitangaben auf der Website sind Planungsrichtwerte, keine pauschale Lieferzusage. Arbeitstage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers in Bayern. Der Starttermin wird in Textform bestätigt. Individuelle Erweiterungen erhalten einen eigenen Zeitplan. Verzögert sich notwendige Mitwirkung, stimmen die Parteien den angepassten Termin ab; der Auftragnehmer informiert über absehbare Verzögerungen.

5. Abstimmung und Änderungen Zum vereinbarten Standardumfang gehören zwei gebündelte Korrekturrunden zu Gestaltung und gelieferten Inhalten. Die Beseitigung von Mängeln wird nicht auf Korrekturrunden angerechnet. Neue Funktionen, zusätzliche Seiten und sonstige Erweiterungen werden vor Umsetzung einschließlich Preis und Termin in Textform vereinbart. Ohne solche Vereinbarung werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen beauftragt.

6. Fertigstellung und Abnahme Der Auftragnehmer stellt die vereinbarte Website zur Prüfung bereit und bittet um Abnahme. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme oder benennt Abweichungen vom vereinbarten Umfang. Gesetzliche Abnahme- und Mängelrechte bleiben unberührt. Schweigen wird durch diese Vereinbarung nicht pauschal als Abnahme gewertet. Der öffentliche Livegang wird gesondert abgestimmt.

7. Vergütung und Rechnung Die Vergütung ergibt sich aus den Positionen. Zahlung wird nach Fertigstellung und Abnahme sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels fällig. Für das direkt online bestellte Start-Paket gilt abweichend: 2.490 € Gesamtpreis, davon 500 € Anzahlung bei Bestellung und 1.990 € nach Fertigstellung, Abnahme und Rechnung. Die Anzahlung wird vollständig angerechnet. Eine automatische Abbuchung des Restbetrags erfolgt nicht. Bei individuell angebotenen Projekten gilt der schriftlich vereinbarte Zahlungsplan. Die für das Dokument geltende Steuerbehandlung ist im Preisabschnitt ausgewiesen. Rechnungen werden nur mit Zustimmung des Empfängers als PDF per E-Mail übermittelt; andernfalls wird ein zulässiger anderer Übermittlungsweg vereinbart.

8. Nutzungsrechte und Übergabe Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten, urheberrechtlich geschützten Ergebnissen die zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte für seinen Betrieb einschließlich Bearbeitung und Weiterentwicklung durch Dritte. Vorbestehende Werkzeuge, allgemeines Know-how und Rechte Dritter bleiben unberührt. Für Fremdsoftware, Schriften und Bildmaterial gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; erforderliche laufende Lizenzen werden vorab benannt. Die vereinbarten Quelltexte, Inhalte und Zugänge werden bei der Übergabe bereitgestellt. Technische Plattformbindungen und Übertragungsmöglichkeiten werden vor Beauftragung offengelegt.

9. Terminannahme und Google Ads Eine Online-Terminanfrage ist keine automatische Terminbestätigung. Die Werkstatt prüft und bestätigt Termine selbst. Eine Garantie für bestimmte Besucherzahlen, Suchmaschinenpositionen, Anfragen oder Umsätze wird nicht vereinbart. Google-Ads-Betreuung und Werbebudget bedürfen eines gesonderten Auftrags mit Leistungsumfang, Budgetfreigabe, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit. Neue Tracking-Technik wird nur nach Abstimmung und Klärung der erforderlichen Datenschutzinformationen und Einwilligungen eingebunden.

10. Datenschutz und Betreuung Die Werkstatt bleibt für die rechtmäßige Verarbeitung ihrer Kundendaten verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, vereinbaren die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich Zweck, Datenarten, Schutzmaßnahmen, Unterauftragnehmern und Löschung oder Rückgabe. Ein Projektvertrag ersetzt diesen Vertrag nicht. Pflege und laufende Betreuung sind nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung geschuldet.

11. Kündigung und gesetzliche Rechte Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB bei einem Werkvertrag, bleiben bestehen. Bei Kündigung erfolgt die Abrechnung nach der jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Gesetzliche Mängel- und Haftungsregelungen werden durch diese Vorlage nicht eingeschränkt. Es wird kein pauschaler Gerichtsstand vereinbart.

12. Bestätigung Der Auftraggeber bestätigt, für seinen Betrieb zu handeln. Änderungen und offene Punkte werden vor Beauftragung im Angebot dokumentiert. Ein im Dashboard gesetzter Status ersetzt keine Erklärung oder Unterschrift des Vertragspartners.

Ort, Datum: ____________________ Auftraggeber: ____________________ Auftragnehmer Okan Ulus: ____________________